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Mit dem DSL Ratenschutz können Sie neben dem Todesfallrisiko auch zusätzlich das Risiko einer längeren Arbeitsunfähigkeit absichern. Denn bei Arbeitsunfähigkeit des versicherten Kreditnehmers übernimmt der DSL Ratenschutz für den Fall der Arbeitsunfähigkeit nach einer Karenzzeit von drei Monaten die Zahlung der versicherten Kreditrate für die ärztlich festgestellte und jeweils nachgewiesene Dauer einer Arbeitsunfähigkeit (max. für 12 Monate). Somit wird die Rückzahlung des Kredites im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit nicht zu einer zusätzlichen Belastung. Durch den Abschluss des DSL Ratenschutzes für den Todesfall und für den Fall der Arbeitsunfähigkeit erhöht sich Ihre monatliche Kreditrate nur geringfügig. Der Abschluss des DSL Ratenschutzes für den Fall der Arbeitsunfähigkeit ist nicht möglich für Selbständige, Rentner/Pensionäre und Personen, die auf Dauer keine Berufstätigkeit ausüben.
Die Absicherung des Todesfallrisikos ist auch für den zweiten Kreditnehmer möglich. Im Todesfall des versicherten Kreditnehmers zahlt der DSL Ratenschutz die noch offene versicherte Kreditsumme zurück. Damit wird sichergestellt, dass die Hinterbliebenen durch keine weiteren Zahlungen belastet werden. Hinweis: Verzichtet der erste Kreditnehmer auf die Absicherung des Kredits, ist eine Absicherung des zweiten Kreditnehmers nicht möglich. Der Abschluss eines DSL Ratenschutzes für den Fall der Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit ist nur für den ersten Kreditnehmer möglich.
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Bitte geben Sie das Nettoeinkommen der aktuellsten Abrechnung an. Das Nettoeinkommen im privaten Haushalt bezeichnet das Einkommen, das nach Abzug aller Abgaben und Steuern für den privaten Verbrauch und zum Sparen zur Verfügung steht.
Bitte geben Sie hier Ihre Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung an. Anzugeben sind 100% der Einnahmen (Warmmiete).
Bitte geben Sie hier die Höhe Ihrer monatlichen Einkünfte aus Unterhaltszahlungen an. Unterhaltszahlungen können nur in Kombination mit weiteren, regelmäßigen Einnahmen berücksichtigt werden.
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